Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald –  gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 


Nach kurzer allgemeiner Zustimmung zu diesem Projekt und diversen Fragen zu dem Investor und dem weiteren Vorgehen, verwies Herr Schoop darauf, dass dieser Beschluss lediglich der Startschuss für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und damit der Anfang des Verfahrens sei.

Alle Detail-Fragen, auch zu einem möglichen Investor würden im weiteren Verfahren zu gegebener Zeit beantwortet.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste den nachstehenden Beschluss einstimmig: