I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                 Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße/Königsbenden - (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.

 


Wortmeldungen lagen keine vor.


Einstimmig fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den folgenden Beschluss: