Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen und Straßenentwässerung der Straße „Am Burgfeld“ entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Am Burgfeld“ zu erheben.

 

Die endgültige Herstellung erfolgte am 12.02.2020.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: