Für den Ersatz des Aufwandes, der
für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn, Gehwege, Parkstreifen und
Straßenentwässerung der Straße „Am Burgfeld“ entstanden ist, sind Beiträge nach
den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV
NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 für die Erneuerung und
Verbesserung der Straße „Am Burgfeld“ zu erheben.
Die endgültige Herstellung erfolgte am 12.02.2020.
Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: