Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 4 Flurstück 149/101 tlw. und Flur 27 Flurstücke 253, 276 und 321, Bereich Bebauungsplan 206 – Industrie- und Gewerbepark VII - wird beschlossen.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: