Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Die Aufstellung des Bebauungsplans 307 – Altstandort ESW Röhrenwerke – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: