Sitzung: 17.02.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 381/20
Die Aufstellung des Bebauungsplans 307 – Altstandort ESW Röhrenwerke –
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem
in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage dargestellten Geltungsbereich wird
beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: