Sitzung: 17.02.2021 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 019/21
Die Stadt Eschweiler verzichtet auf die Erhebung von
Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme
von
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Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1, 2, 15, 16, 21, 22
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
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Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22,
22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 2, 15,16, 32 KiBiz,
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Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit dem Runderlass
des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS - Bereinigte Amtliche Sammlung der
Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2).
im und für den Zeitraum vom 01. Februar bis 28. Februar 2021. Dies geschieht zum einen als Kompensation für die bereits erfolgte Beitragserhebung im Januar 2021, zum anderen unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: