Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines
Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-
soziale Entwicklung und Sprache im Verbund zwischen den Städten Eschweiler und
Stolberg in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.09.2017 wird mit Wirkung zum
31.07.2021 in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die als Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Vereinbarung
zur Aufhebung der o.g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zeitnah mit der
Stadt Stolberg abzuschließen und im Anschluss der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW und zur öffentlichen
Bekanntmachung zuzuleiten.
Der bisherige
Teilstandort der Willi-Fährmann-Schule – Städtische Förderschule im Verbund –
am Standort Stolberg, Talstraße 26 wird zum 31.07.2021 (Ende des laufenden
Schuljahres 2020/21) aufgelöst. Die Willi-Fährmann-Schule wird am bisherigen
Hauptstandort und künftigem alleinigen Standort in Eschweiler,
Martin-Luther-Str.14 mit den bisherigen Förderschwerpunkten Lernen,
emotionale-soziale Entwicklung und Sprache ab dem 01.08.2021 im gebundenen
Ganztag fortgeführt.
Einstimmig wurde dem Rat der Stadt Eschweiler empfohlen, wie folgt zu beschließen: