Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale- soziale Entwicklung und Sprache im Verbund zwischen den Städten Eschweiler und Stolberg in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.09.2017 wird mit Wirkung zum 31.07.2021 in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Vereinbarung zur Aufhebung der o.g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zeitnah mit der Stadt Stolberg abzuschließen und im Anschluss der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW und zur öffentlichen Bekanntmachung zuzuleiten.

 

Der bisherige Teilstandort der Willi-Fährmann-Schule – Städtische Förderschule im Verbund – am Standort Stolberg, Talstraße 26 wird zum 31.07.2021 (Ende des laufenden Schuljahres 2020/21) aufgelöst. Die Willi-Fährmann-Schule wird am bisherigen Hauptstandort und künftigem alleinigen Standort in Eschweiler, Martin-Luther-Str.14 mit den bisherigen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache ab dem 01.08.2021 im gebundenen Ganztag fortgeführt.

 


Einstimmig wurde dem Rat der Stadt Eschweiler empfohlen, wie folgt zu beschließen: