Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7

  1. Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass hinsichtlich der Wahl der Bürgermeisterin, der Wahl des Rates und der Wahl des Integrationsrates vom 13.09.2020 kein Fall des § 40 Abs. 1 Buchst. a) – c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt. Er empfiehlt dem Rat daher, die vorgenannten Wahlen für gültig zu erklären.

 

  1. Der Rat erklärt die Wahl der Bürgermeisterin vom 13.09.2020 gem. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.

 

  1. Der Rat erklärt die Wahl der Ratsmitglieder vom 13.09.2020 gem. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.

 

  1. Der Rat erklärt die Wahl der Integrationsratsmitglieder vom 13.09.2020 gem. § 16 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Eschweiler zu wählenden Mitglieder i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.

 


Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: