Sitzung: 03.02.2021 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 013/21
- Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest,
dass hinsichtlich der Wahl der Bürgermeisterin, der Wahl des Rates und der
Wahl des Integrationsrates vom 13.09.2020 kein Fall des § 40 Abs. 1
Buchst. a) – c) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt. Er empfiehlt dem
Rat daher, die vorgenannten Wahlen für gültig zu erklären.
- Der Rat erklärt die Wahl der
Bürgermeisterin vom 13.09.2020 gem. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für
gültig.
- Der Rat erklärt die Wahl der
Ratsmitglieder vom 13.09.2020 gem. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für
gültig.
- Der Rat erklärt die Wahl der
Integrationsratsmitglieder vom 13.09.2020 gem. § 16 der Wahlordnung für
die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Eschweiler zu
wählenden Mitglieder i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchst. d) KWahlG für gültig.
Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: