Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15

Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever teilte mit, dass der Beitragsverzicht im Februar rückwirkend für den Januar gilt. Sofern sich bis zur Ratssitzung am 17.02.2021 ergibt, dass auf weitere Beitragserhebungen verzichtet werden solle, werde in der Ratssitzung ein entsprechender ergänzender Beschluss gefasst.

 

Sodann fassten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

 

Die Stadt Eschweiler verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch

   (SGB VIII) sowie §§ 1, 2, 15, 16, 21, 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie

   § 1 Absatz 1, 2, 15,16, 32 KiBiz

- Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für 

  Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche

  Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS - Bereinigte Amtliche

  Sammlung der Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. Februar bis 28. Februar 2021. Dies geschieht zum einen als Kompensation für die bereits erfolgte Beitragserhebung im Januar 2021, zum anderen unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.