Sitzung: 05.02.2015 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 012/15
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.
III.
Der
Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich
Umweltbericht, s. Anlage 4, wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Herr TB Gödde berichtete einleitend, dass am 12.03.2015 eine Bürgerversammlung zum Thema „Windenergie“ in Eschweiler stattfände.
Herr RM Widell regte in Eschweiler einen Bürgerwindpark an.
Herr TB Gödde machte deutlich, dass diese Fragestellung nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanverfahrens se. Diese Thematik könne in einem nächsten Schritt mit möglichen Investoren für Windparks diskutiert werden.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: