I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 2.

 

III.                Der Entwurf der 2. Flächennutzungsplanänderung - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen -, s. Anlage 3, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 4, wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 

 


Herr TB  Gödde berichtete einleitend, dass am 12.03.2015 eine Bürgerversammlung zum Thema „Windenergie“ in Eschweiler stattfände.

 

Herr RM Widell regte in Eschweiler einen Bürgerwindpark an.

 

Herr TB Gödde machte deutlich, dass diese Fragestellung nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanverfahrens se. Diese Thematik könne in einem nächsten Schritt mit möglichen Investoren für Windparks diskutiert werden.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: