Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wurde vom Sozial- und Seniorenausschuss zur Kenntnis genommen.

 


SkE Kaleß bat um Information, ob es bereits Informationen gäbe, wann die Corona-Hilfe für Grundsicherungsbezieher ausgezahlt würde. Hr. Hagel erläuterte, dass die Leistungsbezieher*innen voraussichtlich im Monat April 2021 eine schriftliche Information erhalten werden. Die Auszahlung ist derzeit für den Monat Mai 2021 vorgesehen. Bisher sind aber noch keine konkreten Informationen vorhanden.

 

SkE Becker gab bekannt, dass der SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Stolberg e.V. nunmehr in den Räumlichkeiten des SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Eschweiler e.V. eine Erstberatung für die Schuldnerberatung durchführen kann. Die anschließende Schuldnerberatung findet dann aus rechtlichen Gründen in Stolberg statt.

 

Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever weist darauf hin, dass es seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage zur Schuldnerberatung gäbe. Die Fragen beantwortete er wie folgt:

 

Zu 1.:

Aus den Rückmeldungen der Schuldnerberatungsstellen ist ersichtlich, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Monaten und wurden in allen Fällen im Jahr 2020 innerhalb dieser Frist eingelöst. Dieser Trend wurde durch das Jobcenter der StädteRegion Aachen, Geschäftsstelle Eschweiler ebenfalls bestätigt.

 

Zu 2.:

Die Beratungsscheine werden ohne Vorprüfung ausgestellt. Betroffene haben so die Möglichkeit, sich unabhängig beraten zu lassen. Voraussetzung für die Ausstellung ist der Bezug von SGB II oder SGB XII-Leistungen. Sofern kein Leistungsbezug besteht, kann beim Amtsgericht ebenfalls ein Beratungsgutschein beantragt werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen (gemäß § 85 SGB XII) unterschritten werden.

Ziel der Schuldnerberatung ist nicht zwangsläufig die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. In vielen Fällen kann bereits durch außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern eine Verbesserung der finanziellen Lage erreicht werden.

 

Zu 3.:

Aus der Anlage zur Verwaltungsvorlage 001/21 ist ersichtlich, dass die Zahl der ausgegebenen Beratungsscheine seit dem Jahr 2018 im Bereich des SGB XII leicht steigt. Im Jahr 2020 war keine besondere Nachfrage zu verzeichnen. Bisher wurde im Jahr 2021 noch kein Beratungsschein beantragt.

Auswirkungen durch die schrittweise Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre sind bisher noch nicht bekannt (Gesetzesänderung trat zum 01.10.2020 in Kraft).

 

Zu 4.:

Aus Sicht des Sozialamtes sind derzeit ausreichend Beratungsangebote vorhanden. Neben der ortsansässigen Schuldnerberatung durch die Rechtsanwältin Perfeller werden vor allem die Angebote des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Stolberg und der Finanzkompetenz Lichtenberg e.K. Aachen durch die Hilfesuchenden in Eschweiler in Anspruch genommen.

Zusätzlich wird seit kurzem durch den Katholischen Verein für soziale Dienste Stolberg e.V. in Eschweiler eine Beratung angeboten.

 

Die Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Vorsitzender RM Löhmann regte nach allgemeiner Diskussion an, dass es eine Fachveranstaltung zum Thema Altersarmut geben soll.