I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 252 - Neue Höfe Dürwiß Sebastianusstraße - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Herr TB Gödde stellte einleitend die Grundgedanken für ein ressourceneffizientes Bauen und Wohnen vor, die dazu zugeführt hätten, in Dürwiß ein entsprechendes Baugebiet auszuweisen.

 

Herr skE Braune sah die starke Reglementierung des Baugebietes als kritisch an, da dies den Bauherrn sehr stark einenge. Die FDP-Fraktion trage daher zwar den derzeitig in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan mit, dass korrespondierende Handbuch werde jedoch abgelehnt.

 

Frau RM Leonhardt sah die Verwirklichung eines ressourceneffizienten Wohngebietes als richtungsweisend an, das für Eschweiler nur positiv sei könne. Bauinteressenten wüssten bereits im Vorfeld, was auf sie zukäme, zu dass es jedem selbst überlassen bliebe, ob er dort baue.

 

Herr RM Müller sah die Ausweisung eines ressourceneffizienten Wohngebietes als sinnvoll an, wies jedoch darauf hin, dass die geplanten Vorgaben auch umgesetzt werden müssten, was mit Kosten verbunden sei. Aus diesem Grund müsse überlegt werden, ob beim Verkauf der Grundstücke ein Familienbonus gewährt werden könne. Weiterhin regte er die Einsetzung eines „Architektenbeirates“ an, der das Verfahren wie auch die Umsetzung der Idee positiv begleiten könne.

 

Herr RM Spies wies darauf hin, dass Interessenten sich bewusst  für diese Form des Bauens und Wohnens entscheiden würden. Zur Einhaltung der Ziele seien die Vorgaben daher wichtig.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: