Die
Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht eingeführt und verpflichtet wurden,
werden von der Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die
Verpflichtungsformel lautet:
“Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”
Der/Die
Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten
bekräftigen:
“Ich verpflichte
mich, so wahr mir Gott helfe.”
Beteuerungsformeln
als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Ausschussmitglieder,
die dem Rat angehören, wurden bereits in der Ratssitzung am 24.06.2014
eingeführt und verpflichtet.