Der Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch im Geltungsbereich des Bebauungsplans 307 – Altstandort ESW Röhrenwerke – wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: