Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 307 – Altstandort ESW Röhrenwerke – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Herr SKB Lutter führte eingangs aus, dass durch die SPD die Vorlage und insbesondere die Veränderungssperre begrüßt werde. Bei neuen Betrieben sei insbesondere darauf zu achten, dass weiterhin Wohnen, Gewerbe und Arbeiten vereinbar bleibe. Er wies als Anregung darauf hin, dass die Zufahrt auf das Gelände zu prüfen sei, bei einer Vermietung der Lagehallen die Auestraße eventuell verbreitert werden müsste und dass ein eventuell zu erstellendes städtebauliches Konzept frühzeitig dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgelegt werde.

 

Herr RM Borchandt konnte berichten, dass er von einem Bürger angesprochen worden war, welcher über die Ansiedlung eines Rechenzentrums in den Lagerhallen nachdenken würde. Herr Kamp bat um Kontaktvermittlung hinsichtlich einer potentiellen Betriebsansiedlung.

 

Herr RM Cremer schlug eine Anwohnerversammlung vor und fragte an ob es möglich sei, den Verkehr über die Phönixstraße abzuleiten. Auch schlug er vor, zumindest die Fassaden der alten Industriegebäude zu erhalten.

 

Herr Gödde erwiderte, dass bisher keine konkreten Pläne für die Hallen vorhanden seien und die Gebäude nach seinem Kenntnisstand nicht unter Denkmalschutz stehen würde, die Erhaltung bei den neuen Eigentümern aber angeregt werden könnte.

 

Herr RM Göbbels erkundigte sich, ob auf dem Gelände die Altlastenthematik betrachtet würde, was von Herrn Gödde bejaht wurde.

 

Herr RM Widell erinnerte daran, dass der Schutz der Anwohner wichtiger als eine Industrieansiedlung sei und eine Erschließung über die Auestraße nicht optimal wäre.

 

Herr Gödde fasste zusammen, dass zuerst ein neuer Eigentümer abgewartet werden müsste und danach erst eine weitere Nutzung und Erschließung des Geländes abgestimmt werden könnte.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: