Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 50

Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 25.11.2020 für den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 vor (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: