Sitzung: 10.12.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 390/20
Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte 3. Nachtragssatzung
zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom
13.12.2017 wird beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 25.11.2020 für
den Gebührenhaushalt – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 vor (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: