Sitzung: 10.12.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 389/20
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 19.12.2018 wird in der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag
die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 vom 01.12.2020 vor (Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage).
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: