Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 305 – Hüchelner Straße/Stadionstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Eingangs wies Herr RM Cremer auf mehrere, in seinen Augen, strittige Punkte hin: Es sei keine ausreichende Nahversorgung gesichert, der ÖPNV wäre fußläufig nicht ausreichend erreichbar, der sozialgeförderte Wohnungsbau wäre zu sehr an den Rand des Wohngebietes gedrängt und dass voraussichtlich der Verkehr des Wohngebietes durch Nothberg fließen würde.

 

Herr Gödde erwiderte, dass ein Supermarkt in unmittelbarer Nähe vorhanden sei und dass sowohl eine Kita als auch ÖPNV-Haltestellen vorhanden seien.  Auch wies er darauf hin, dass im städtebaulichen Konzept auf eine ausgewogene Mischung zwischen sozialgeförderten Wohnungsbau und freifinanzierten Wohnungsbau geachtet werde. Zudem wäre es unwahrscheinlich, dass es in Nothberg zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen würde aufgrund der nahe gelegenen Kreisstraße.

 

Herr RM Möller erklärte, dass er die Vorlage unterstütze, da weiterer Wohnungsbau notwendig ist. Er wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Erschließung über die Stadionstraße kompliziert werden könnte.

 

Herr Gödde verwies darauf, dass vorliegend erst die Aufstellung behandelt werde und dass sich im weiteren Verlauf eine veränderte Erschließungssituation ergeben könnte.

 

Herr RM Widell kritisierte ebenfalls die geplante Erschließung und vermutete auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich Nothberg.

 

Herr RM Schlenter erkundigte sich nach dem weiteren zeitlichen Verlauf woraufhin Herr Gödde antwortete, dass voraussichtlich vor den Sommerferien 2021 der Entwurf im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt werden würde.

 

Herr RM Göbbels fragte nach dem Sachstand des 2018 mit NRW.URBAN geschlossenen Vertrages, inwiefern die benötigten Flächen gekauft werden konnten.

 

Herr Gödde erklärte, dass NRW.URBAN Zugriff auf die benötigten Flächen habe.

 

Herr SKB Leusch kritisierte den weiteren Wohnungsbau und dass der Naturschutz umgangen werden würde.

 

Abschließend erkundigte sich Herr SKB Lutter nach der Bindungsdauer von sozial geförderten Wohnraum, Herr Kamp erklärte, dass die Bindung immer projektbezogen zu sehen sei, sie in der Regel aber bei 20-25 Jahren liegen würde.  


Bei 2 Nein-Stimmen (BASIS) und 19 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, GRÜNE, AfD und RM Borchardt) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: