1. Der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero - gemäß
    § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.12.2010 (VV 348/10) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben. Gleichzeitig wird auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 02.12.2010 (VV348/10) aufgehoben.

 

  1. Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald - gemäß
    § 2 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Herr RM Widell stellte fest, dass mit der dargestellten Fläche aufgrund des Naturschutzgebietes vorsichtig umgegangen werden sollte, grundsätzlich würde er dem Vorhaben allerdings zustimmen.

 

Herr Gödde erinnerte daran, dass der Antrag zur Unterschutzstellung des Propsteiner Walds von der Stadt Eschweiler gestellt worden sei.

 

Herr RM Schlenter erkundigte sich, warum die Fläche als Solarpark und nicht, wie vorher geplant, als Gewerbefläche genutzt werden solle.

 

Herr Gödde erklärte, dass hier ein Schwerpunkt auf Naturschutz und Erholung gesetzt werden solle und auf den aktuell schon versiegelten Flächen ein Solarpark geplant sei. Das Thema des ressourcenoptimierten Gewerbegebietes werde an anderer Stelle im Stadtgebiet (Nordöstlich IGP) verfolgt.

 

Herr RM Göbbels fragte nach, was mit den noch stehenden/verfallenen Gebäuden geschehen soll und wer hier die Kosten tragen würde.

 

Herr Büttgen erklärte, dass die Gebäude zurückgebaut werden sollen und dies von der BIMA finanziert werden soll.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: