Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Im Hag“ entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 und der Sondersatzungen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Im Hag“ vom 29.03.2017 und 10.05.2017 zu erheben.

 

Die endgültige Herstellung erfolgte am 20.09.2017.

 


Auf Nachfrage von RM W. Berndt erläuterte Hr. Rehahn, dass vor Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stets ein Anhörungsverfahren stattfinde und diese maximal ca. 11 – 18 € pro m² Grundstücksfläche betragen würden. Dies sei den Anwohnern in einer Bürgerversammlung mitgeteilt worden. Im weiteren Verlauf habe sich gezeigt, dass dieser Rahmen auch eingehalten und in einigen Fällen sogar unterschritten werde.


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: