Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gegen den Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),

Hier: Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Glaszement im Ofen 11 des Elektrowerks Weisweiler am Standort Dürener Straße 487, bestehen aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 


Auf Nachfrage von RM Göbbels erläuterte Beigeordneter Gödde, dass der Ofen 11 umgerüstet werde, sodass dort CO2 -neutral Glaszement hergestellt werden könne.


Der Rat der Stadt Eschweiler nahm den nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis: