Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel, die nach der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.7.2020, beantragt werden können, in vollem Umfang zu beantragen und zur Ausstattung bedürftiger Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen zu verwenden. Die Aufteilung sollte – wie im Sachverhalt dieser Vorlage näher erläutert – gemäß Verteilungsvorschlag der Verwaltung erfolgen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den von den städt. Schulen gemeldeten Bedarf an mobilen Endgeräten für Schüler*innen, der nicht über die Fördermittel gedeckt werden kann, als zusätzliche Investition aus städtischen Mitteln parallel in 2020 zu finanzieren, wie im Sachverhalt dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen inklusive aller Begleitmaßnahmen (z. B. Beauftragung Support) umgehend in die Wege zu leiten.

 


Nach kurzem Austausch über die Notwendigkeit dieses Förderprogramms erklärte Hr. Zimmermann auf Nachfrage von RM Göbbels, dass es sich bei den Angaben um Schätzzahlen handle. Es sei noch genau zu prüfen, wer bedürftig sei; zunächst handle es sich um gemeldete Zahlen der Schulen.

 

BM Bertram wies darauf hin, dass dieses Thema im Anschluss an die Kommunalwahl wieder aufzunehmen sei und betonte die Wichtigkeit von Tablets in Schulen. Die Beschaffung werde über die regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh erfolgen.

 

Beigeordneter Kaever machte darauf aufmerksam, dass man die hierdurch entstehenden Kosten nicht außer Acht lassen dürfe.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: