Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

1.       Den nach dem vorliegenden Satzungsentwurf vorgesehenen Änderungen wird zugestimmt.

2.       Der Vertreter/die Vertreterin der Verwaltung werden als Stimmführer/stellv. Stimmführerin der Stadt Eschweiler in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. (LV VHS NRW) beauftragt, ihr einheitliches Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass der Satzungsreformprozess zum Abschluss gebracht werden kann. Die einzelnen Maßgaben werden der finalen Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) zu entnehmen sein, die rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zu erwarten ist.

 

3.       Ebenso werden der Stimmführer/die stellv. Stimmführerin damit beauftragt, das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW dahingehend auszuüben, dass die abgestimmten Personalvorschläge umgesetzt werden können. Die einzelnen Maßgaben werden auch insoweit der finalen Empfehlung des StGB NRW zu entnehmen sein, die rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung erfolgt.

 

4.       Der Kulturausschuss wird als zuständiges Fachgremium des Rates in seiner ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode über die Arbeit des LV VHS NRW als Interessenvertretung der kommunalen VHS-Träger (einschließlich der dann vollzogenen Satzungsreform und der personellen Besetzung der Verbandsgremien) insgesamt informiert.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: