Sitzung: 09.09.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 309/20
1. Den nach dem vorliegenden Satzungsentwurf
vorgesehenen Änderungen wird zugestimmt.
2.
Der
Vertreter/die Vertreterin der Verwaltung werden als Stimmführer/stellv.
Stimmführerin der Stadt Eschweiler in der Mitgliederversammlung des
Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. (LV VHS NRW) beauftragt, ihr
einheitliches Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass der Satzungsreformprozess
zum Abschluss gebracht werden kann. Die einzelnen Maßgaben werden der finalen
Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) zu entnehmen sein, die
rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zu erwarten ist.
3.
Ebenso
werden der Stimmführer/die stellv. Stimmführerin damit beauftragt, das
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW dahingehend auszuüben, dass
die abgestimmten Personalvorschläge umgesetzt werden können. Die einzelnen
Maßgaben werden auch insoweit der finalen Empfehlung des StGB NRW zu entnehmen
sein, die rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung erfolgt.
4.
Der
Kulturausschuss wird als zuständiges Fachgremium des Rates in seiner ersten
Sitzung in der neuen Wahlperiode über die Arbeit des LV VHS NRW als
Interessenvertretung der kommunalen VHS-Träger (einschließlich der dann
vollzogenen Satzungsreform und der personellen Besetzung der Verbandsgremien)
insgesamt informiert.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: