Sitzung: 09.09.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 253/20
Die von Herrn |
Bürgermeister Bertram |
|
und Herrn/Frau |
Ratsmitglied Bündgens |
|
am |
10.07.2020 |
|
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.
Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:
Dringliche Entscheidung |
1. Die Stadt Eschweiler reduziert die Beitragserhebung auf Grundlage der örtlichen Satzungen in den Monaten Juni und Juli 2020 auf 50 % für die
- Angebote zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie § 1 Abs. 1, §§ 3, 4, 13, 17, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der bis zum 31. Juli 2020 gültigen Fassung
- Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1,3, §§13, 18, 23 KiBiz in der bis zum 31. Juli gültigen Fassung
2. Die Stadt Eschweiler setzt die Beitragserhebung auf Grundlage der örtlichen Satzungen den Monaten Juni und Juli vollständig aus für
- Angebote gem. § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS-Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2)
Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
10.07.2020 |
gez. Bertram |
gez. Bündgens |
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: