Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

Die von Herrn

Bürgermeister Bertram

und Herrn/Frau

Ratsmitglied Bündgens

am

10.07.2020

 

 

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:

 

Dringliche Entscheidung

 

 

1.       Die Stadt Eschweiler reduziert die Beitragserhebung auf Grundlage der örtlichen Satzungen in den Monaten Juni und Juli 2020 auf 50 % für die

 

  • Angebote zur Förderung von Kindertagespflege  gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie § 1 Abs. 1, §§ 3, 4, 13, 17, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der bis zum 31. Juli 2020 gültigen Fassung 
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1,3, §§13, 18, 23 KiBiz in der bis zum 31. Juli gültigen Fassung

 

2.       Die Stadt Eschweiler setzt die Beitragserhebung auf Grundlage der örtlichen Satzungen den Monaten Juni und Juli vollständig aus für

 

  • Angebote gem. § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS-Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2)

 

Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

10.07.2020

 

 

gez. Bertram

 

gez. Bündgens

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: