Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

Die von Herrn

Bürgermeister Bertram

und Herrn/Frau

Ratsmitglied W. Berndt

am

20.08.2020

 

 

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:

 

Dringliche Entscheidung

 

Der in der vorläufigen Bilanz des Betrieb gewerblicher Art (BgA) Bäderbetrieb der Stadt Eschweiler in Höhe von 747.186,56 €  wird  in vollem Umfang der Rücklage zugeführt.  

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

20.08.2020

 

 

gez. Bertram

 

gez. W. Berndt

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: