BM Bertram gab bekannt, dass Anfragen von Herrn Schiffer und Herrn Widynski eingegangen seien.

 

 

Zu den Fragen von Herrn Schiffer führte BM Bertram aus:

 

1. Gibt oder gab es hierzu Vereinbarungen mit der Lokal- oder Chefredaktion der EN/EZ?

Antwort: Dies verneinte BM Bertram.

 

2. Ist die Verwendung des Titels „Bürgermeister“ kein Verstoß gegen die geltenden Kommunalwahlgesetze in NRW?

Antwort: BM Bertram führte hierzu aus, dass kein Verstoß gegen das Kommunalwahlgesetz vorliege.

 

3. Dürfen sich alle Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich bereits vor der Wahl als „neue“ Bürgermeisterin oder „neuer“ Bürgermeister betiteln ohne dass dies eine Form der Amtsanmaßung wäre?

Antwort: BM Bertram erläuterte, dass keine Amtsanmaßung vorliege.

 

4. Warum lässt die Stadt  Eschweiler es zu, dass eine Partei/Bürgermeister-Kandidatin parallel zur städtischen Bürgerbeteiligungen eine Kampagne fährt („Stadt am Wasser“), die für die Bürger Eschweilers irreführend sein kann?

Antwort: BM Bertram antwortete, dass die städtische Kampagne bereits vor mehreren Monaten von der Verwaltung angekündigt wurde. Es bestehe kein Zusammenhang zur Kampagne der Stadt Eschweiler.

 

Die Ausführung der Verwaltung zu den Fragen von Herrn Widynski sind als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt.