I.                     Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 206 – Industrie- und Gewerbepark VII – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltung abgewogen (Anlage 2).

III.                 Der Entwurf des Bebauungsplans 206 – Industrie- und Gewerbepark VII – (Anlagen 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a BauGB beschlossen.

 


Herr RM Widell erklärte, dass aus seiner Sicht nichts gegen eine Erweiterung einzuwenden sei, kritisierte gleichzeitig jedoch die in seinen Augen unzureichende Umweltprüfung.

 

Herr RM Göbbels führte aus, dass der Anschluss an die dortige Ampelanlage durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu teuer sei und alternativ die Einfahrt im Bereich des EWV Gebäudes genutzt werden könnte.

 

Herr Gödde erklärte, dass durch den Anschluss des nördlichen Bereichs Perspektiven für die zukünftige Entwicklung geschaffen werden sollen. Eine Erschließung der Betriebe im hier betrachteten Gebiet sei auch von Osten möglich.


Bei einer Nein-Stimme (RM Widell) und 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke) fasste der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: