Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

2.    Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Widell erkundigte sich, mit wie vielen Parkplätzen vor dem Krankenhaus geplant wird, wie viele Betten es voraussichtlich mehr geben wird und ob die ambulante Auffangstation neu verlegt wird.

 

Herr Gödde erwiderte, dass aktuell entsprechende Informationen noch nicht vorlägen.

 

Herr RM Göbbels fragte nach, warum das Gebäude „Langwahn 2“ auch in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans miteinbezogen wird. Herr Schoop erklärte, dass die Hauskante über die alte Baugrenze gebaut worden war und nun der Bereich korrekt überplant werden soll.

 

Herr SKB Lutter erkundigte sich, ob nun über die Hospitalgasse mit einem erhöhten Lieferverkehr gerechnet wird. Herr Gödde erklärte, dass dies nicht der Fall sei und der Verkehrsfluss sogar in Besucher, Rettung und Anlieferung aufgeteilt werden soll.

 

Abschließend erkundigte sich Herr SKB Lutter hierzu, ob ein Verkehrsgutachten geplant sei. Herr Gödde erwiderte, dass dies im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt würde.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: