Nachtrag: 17.06.2020 Nummer 1
Sitzung: 23.06.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 190/20
Der Rat stellt gemäß § 116 a GO NRW das Vorliegen der Voraussetzungen für
die Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 fest
und beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Erstellung eines Beteiligungsberichtes
entsprechend § 117 GO NRW.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschlussentwurf für den Stadtrat einstimmig zu: