Nachtrag: 17.06.2020 Nummer 1

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat stellt gemäß § 116 a GO NRW das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 fest und beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Erstellung eines Beteiligungsberichtes entsprechend § 117 GO NRW.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmte dem nachfolgenden Beschlussentwurf für den Stadtrat einstimmig zu: