Beschluss: einstimmig zugestimmt

Der Rat stellt gemäß § 116 a GO NRW das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 fest und beauftragt die Verwaltung gleichzeitig mit der Erstellung eines Beteiligungsberichtes entsprechend § 117 GO NRW.

 


Auf Nachfrage von RM Widell führte Beigeordneter Kaever aus, dass der Zeitaufwand zur Erstellung des Gesamtabschlusses bei Einsatz von zwei Mitarbeitern mehrere Wochen betrage.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: