Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau AL 40, Petra Seeger, erläuterte den bisher bekannten Sachstand zum Sofortprogramm. Über das Sofortprogramm soll Kindern und Jugendlichen über die Schulen ein mobiles Leihgerät zur Verfügung gestellt werden. Eine Hälfte der bereitgestellten Mittel soll nach dem Preissozialindex vergeben und die andere Hälfte dem Digitalpakt entsprechend (75 %  nach Schülerzahl und 25 % nach Schlüsselzuweisung). Vorgesehen sei eine Festbetragsfinanzierung. Die Mittel müssen bis Ende 2020 verausgabt werden. Eine mögliche Übertragung in das Jahr 2021 sei allerdings noch offen. Die Förderung umfasst einen 10%-igen Eigenanteil an Gesamtvolumen der durch die Schulträger  erbracht werden muss. Dieser Anteil kann über die Landesprogramme „Gute Schule 2020“  oder dem Digitalpakt gedeckt werden. Eine Beantragung sei rückwirkend zum 16.03.2020 als Zeitpunkt des Lockdowns möglich. Etwaige Beschaffungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgt seien, können nach Aussage des Ministeriums im Rahmen des Sofortprogramms berücksichtigt werden. Ob ein Leasing der Geräte möglich sei, ist noch offen und wird noch durch die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW geklärt.

 

Auf Nachfrage des AV Schultheis, ob bereits eine Summe für die Stadt Eschweiler bekannt sei, erwiderte Frau AL 40 Petra Seeger, dass dies nicht so sei. Eine offizielle Mitteilung bzw. Zuweisung liege ebenfalls noch nicht vor.

Unbekannt sei ebenfalls, ob das Sofortprogramm auch für die Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrer sei, da sich das Programm zunächst für finanziell schwächer gestellte SuS (Ausgleich für soziale Ungleichgewichte) ausgerichtet sei.

 

Die Schulen werden seitens des Amtes 40 zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend unterrichtet.