Frau AL 40, Petra Seeger, teilte mit, dass Frau RM Maria Mund per Mail zur Vormittagsbetreuung in der GGS Weisweiler Nachfragen gestellt habe. Frau Seeger trug die wesentlichen Inhalte der Mail vor und erläuterte die einzelnen Punkte.

Die erste Beschwerde bezog sich auf die Betreuungszeiten. Angeblich sei die Betreuungszeit von bisher 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr, künftig nur noch von 8.00 Uhr bis 13.20 Uhr vorgesehen. Hierzu teilte Frau Seeger mit, dass nach Auskunft der Schulvertreter (Schulleitung und OGS-Koordinatorin) der genannte Betreuungszeitraum nur bis zum Schuljahr 2018/2019 galt. Aufgrund einer Bedarfsabfrage (schulintern)  fände im aktuellen Schuljahr nur noch in der Zeit von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr eine Betreuung statt. Ab dem Schuljahr 2020/2021 soll tatsächlich der Betreuungszeitraum von 11.30 Uhr bis 13.20 Uhr reduziert werden. Dies habe den Hintergrund, dass spätestens nach der 6. Stunde (Ende 13.20 Uhr) kein Unterricht mehr stattfindet und somit eine Betreuung nicht mehr erforderlich sei. Des Weiteren sei der neue Träger die AWO (Betreute Schulen Aachen-Land e.V.). Diese sei Trägerin von mehreren OGS-Betrieben an Eschweiler Grundschulen und gleiche von daher die Betreuungszeiten an. Rechtlich würde dem nichts widersprechen. Die Betreuung bis 11.30 Uhr sei durch außerschulische Partner nicht vorgesehen, da die Aufsicht der SuS vor 15 Minuten des Unterrichtsbeginns durch die Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen sei.

 

Im Gesamten sei dies auch so durch die Schulkonferenz einstimmig beschlossen worden.

 

Die zweite Beschwerde bezog sich auf die zukünftige Vormittagsbetreuung ausschließlich für die SuS der 1. und  2. Klasse und nur noch 25 Plätze zur Verfügung stünden.

Dazu konnte seitens Frau Seeger ausgeführt werden, dass es evtl. nur bei zwei Familien zu Betreuungsproblemen gekommen sei. Diese Probleme seien jedoch bereits behoben worden. Es wurden hierzu Lösungen schulintern gefunden.

 

Der dritte Kritikpunkt in der Mail von Frau RM Mund lautete, dass die Betreuung an Brückentagen  und in den Ferien für diese o.g. Kinder entfallen würden und die Kosten für die Betreuung von 37 € auf 45 € gestiegen sei.  Allen Kindern der Übermittagsbetreuung stünden seit je her an diesen Tagen die Teilnahme an der Betreuung  offen und zwar in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Höhe der Beiträge konnten bisher die jeweiligen Träger selbst festsetzen. Die Erhöhung der Beiträge hätte tatsächlich stattgefunden, befände sich aber die Höhe, im örtlichen Vergleich zu anderen Trägern, im unteren Bereich.

Im vierten Kritikpunkt bemängelte Frau Mund, dass die Kinder der Halbtagsbetreuung an keiner AG teilnehmen dürften. Dieser Kritikpunkt konnte nicht genau definiert werden. Sollten hierbei die Schul - AG gemeint sein, dann stünde jedem Kind die Teilnahme offen. Sollten die OGS – AG gemeint sein, so sei es richtig und selbstverständlich, dass auch nur angemeldete OGS – Kinder diese AG in Anspruch nehmen dürften, da hierfür Beiträge gezahlt werden und Landesmittel an den Träger entsprechend weitergeleitet würden.