I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.         Der Bebauungsplans 298 – Westlich Vöckelsberg – (Anlagen 3 und 4 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


RM Göbbels merkte an, dass die Wasserführung bei der Umsetzung beachtet werden solle.


Bei zwei Nein-Stimmen (Grüne) und 44 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: