Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 53, Flurstück 100/55, Flur 99, Flurstück 69 und Flur 99, Flurstück 31 tlw., Bereich Bebauungsplan 62/1. Änderung – Verlängerte Preyerstraße – und Bereich Bebauungsplan 298 – Westlich Vöckelsberg – wird beschlossen.

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 


Auf Nachfrage von RM Göbbels erläuterte Herr Kamp, dass noch eine von vier Einheiten bewohnt sei.


Bei zwei Nein-Stimmen (Grüne) und 44 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Linke/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: