Sitzung: 24.06.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 128/20
Der Erlass einer Satzung über die
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr.
58 und Flur 115 Nr. 88 - nördlich Kapellenweg, Lage zwischen Langenbenden und
Rütgesfeld - wird beschlossen.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: