Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Eschweiler, Flur 79 Nr. 58 und Flur 115 Nr. 88 - nördlich Kapellenweg, Lage zwischen Langenbenden und Rütgesfeld - wird beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: