Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 44

Die von Herrn

Bürgermeister Bertram

und Herrn/Frau

Ratsmitglied Graff

am

27.05.2020

 

 

 

 

 

 

 

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:

 

 

Dringliche Entscheidung

 

 

1.       Das Freibad wird im Jahr 2020 in der Zeit vom 29.05. bis 30.9.2020 auf der Grundlage des als Anlage I zur Verwaltungsvorlage beigefügten Nutzungskonzeptes geöffnet.

2.       Das ab dem 01.01.2011 geltende Entgeltangebot der städtischen Schwimmbäder wird für das Freibad in der Freibadsaison 2020 aufgehoben.

3.   Der Einlass in das Freibad im Rahmen des Öffentlichkeitsschwimmens kann im Jahr 2020  nur über im Vorfeld erworbene Onlinetickets und bereits erworbene Jahreskarten erfolgen.

4.   Das Eintrittsentgelt beträgt bei Online-Buchung  für Vollzahler 3,12 € und für ermäßigte Zahler 2,08  € inklusive Onlineticketgebühren  und Zahlungsabwicklungsgebühr. Bei Bargeldzahlung im  Rathaus sind die Tarife 3,00 € für Vollzahler und 2,00 € für ermäßigte Zahler.

5.   Der als Anlage 5 des Nutzungskonzeptes zur Verwaltungsvorlage beigefügten Ergänzung der bestehenden Haus- und Badeordnung vom  01.11.2008  wird zugestimmt.

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

27.05.2020

 

 

gez. Bertram

 

gez. Graff

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: