Sitzung: 24.06.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 133/20
1.
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Der FC Eschweiler 2020 e.V. erhält einen
Zuschuss zur Errichtung eines
Kunstrasenspielfeldes in Höhe der tatsächlich dazu nachweislich aufgebrachten
Aufwendungen bis zu max. 500.000 €. Ein Verwendungsnachweis ist seitens des
Vereins der Verwaltung vorzulegen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertragliche
Vereinbarung mit dem FC Eschweiler 2020 e.V. sowohl im Hinblick auf die
technische Umsetzung der geplanten Maßnahme unter dem Aspekt der
Nachhaltigkeit, des schonenden Umgangs von Ressourcen und einer umweltgerechten
späteren Entsorgung des Kunstrasens in die Kreislaufwirtschaft als auch zur
Abklärung von eventuellen Einsparungsmaßnahmen zu treffen.
Auf Nachfrage von RM Widell erläuterte BM Bertram, dass die Errichtung des Kunstrasenspielfeldes ausschließlich von Fachfirmen ausgeführt und von der Stadt Eschweiler als Eigentümer begleitet werde.
RM Spies wies darauf hin, dass der FC Eschweiler zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Vereinsregister eingetragen und das Hubert-Bündgens-Stadion noch nicht verkauft sei, sodass die genannten Voraussetzungen für die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes noch nicht gegeben seien.
BM Bertram wies darauf hin, dass dieser Beschluss die grundsätzliche Entscheidung über die Bezuschussung sei.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei die Grüne-Fraktion Punkt 2 des Beschlussentwurfes ablehnte: