Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

1.       Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.       Der FC Eschweiler 2020 e.V. erhält einen Zuschuss  zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes in Höhe der tatsächlich dazu nachweislich aufgebrachten Aufwendungen bis zu max. 500.000 €. Ein Verwendungsnachweis ist seitens des Vereins der Verwaltung vorzulegen.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, eine vertragliche Vereinbarung mit dem FC Eschweiler 2020 e.V. sowohl im Hinblick auf die technische Umsetzung der geplanten Maßnahme unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, des schonenden Umgangs von Ressourcen und einer umweltgerechten späteren Entsorgung des Kunstrasens in die Kreislaufwirtschaft als auch zur Abklärung von eventuellen Einsparungsmaßnahmen zu treffen.

 


Auf Nachfrage von RM Widell erläuterte BM Bertram, dass die Errichtung des Kunstrasenspielfeldes ausschließlich von Fachfirmen ausgeführt und von der Stadt Eschweiler als Eigentümer begleitet werde.

 

RM Spies wies darauf hin, dass der FC Eschweiler zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Vereinsregister eingetragen und das Hubert-Bündgens-Stadion noch nicht verkauft sei, sodass die genannten Voraussetzungen für die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes noch nicht gegeben seien.  

 

BM Bertram wies darauf hin, dass dieser Beschluss die grundsätzliche Entscheidung über die Bezuschussung sei.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig, wobei die Grüne-Fraktion Punkt 2 des Beschlussentwurfes ablehnte: