Frau RM Mund erklärte sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen.

 

Herr RM Kortz erkundigte sich danach, weshalb die Umsetzung erst zum 01.01.2021 und nicht bereits zum 01.08.2020 erfolge. Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever erwiderte hierauf, dass seit mehreren Jahren, die Konditionen für die Tagespflegestellen kontinuierliche Verbesserungen erfahren hätten und auch zum 01.08.2020 weitere positive Entwicklungen einsetzen würden. Vor diesem Hintergrund und auch mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation erfolge daher der vertretbare Vorschlag, die Dynamisierung des Stundensatzes für die Geldleistung mit Wirkung vom 01.01.2021 umzusetzen.

 

Sodann beschlossen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nummer 063/20 beigefügte „Richtlinie des Jugendamtes der Stadt Eschweiler zur Kindertagespflege“ (einschl. Anhang) mit Wirkung ab dem 01.08.2020.