Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmten einstimmig dem Antrag der KG Narrengarde Dürwiß e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Ziffer 1 AG-KJHG NRW zu.