Sitzung: 03.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 111/20
Dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
02.04.2020 |
gez. Bertram |
gez. Peters |
Fraktionsvorsitzender Bündgens teilte mit, dass Vertreter der CDU-Fraktion zu Privateigentümern im Bereich der zu erneuernden Brücke in Kontakt stünden, die zum einen besorgt seien, dass der Brückenabriss und –wiederaufbau zu Schäden bzw. Beeinträchtigungen an ihren eigenen Grundstücken und Häusern führen würden, zum anderen hätten sich die Betroffenen über den Umgang mit ihnen durch die involvierten Behörden beschwert.
Erster und Technischer Beigeordneter Gödde stellte klar, dass der Ersatzneubau der Omerbachbrücke, wie er jetzt durch die entsprechende Vereinbarung geregelt werden soll, keine Betroffenheit der angrenzenden Grundstücks-eigentümer auslöse. Darüber hinaus begleite die Stadt Eschweiler seit geraumer Zeit Gespräche mit den o. a.
Privateigentümern sehr konstruktiv, um eine Lösung für die vorgenommenen Eingriffe in das Gewässer zu finden. Zuständig und federführend seien jedoch die Untere Wasserbehörde bei der Städteregion Aachen sowie der WVER. Im Rahmen dieses Prozesses seien bereits Recherchen zur Klärung der baulichen Situation zurückgehend bis
Anfang des 20. Jahrhunderts angestellt worden, zur Zeit erfolge eine gutachterliche Untersuchung zur
Statik/Standsicherung eines angrenzenden Gebäudes, insgesamt sei das Verfahren seitens der Behörden nicht
konfrontativ, sondern lösungsorientiert angelegt.
Anschließend wurde die dringliche Entscheidung einstimmig genehmigt