Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 26

 

Die Stadt Eschweiler verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

  • Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

  • Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff., 18 ff. KiBiz,

  • Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS - Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai 2020. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: