Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Auf Nachfrage erläuterte Herr TB Gödde, dass man mit der Rücknahme von Baurechten nicht einzelne Eigentümer meine,  die zum Beispiel ein Grundstück als Erbe für die Familie vorsehen. Angedacht sei die Möglichkeit der Aufhebung von Bebauungsplänen, die rechtskräftig seien, von den Eigentümern aber nicht umgesetzt würden.