I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.         Der Bebauungsplans 298 – Westlich Vöckelsberg – (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Widell führte aus, dass für seine Fraktion die erneuerbaren Energien nicht genügend berücksichtigt seien.

Auf die Anmerkung von RM Göbbels, die Wasserführung müsse hier genauestens beobachtet werden, entgegnete Herr TB Gödde, man sei sich dem bewusst, hätte aber hier eine gute Lösung gefunden. Herr Kamp ergänzte, die Vermarktung der Grundstücke liefe seit einer Woche erfolgreich und bisher gäbe es keine Rückläufer die Angst bezüglich der Entwässerung hätten. Die Faktor X-Vorgaben würden von den Interessenten problemlos akzeptiert.


Bei einer Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss für den nachstehenden Beschluss: