I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                 Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird beschlossen.

 


Es wurde eine teils kontroverse Diskussion geführt, ob die Erschließung des Gebietes über die Von-Bongard-Straße nicht zu schmal für das Verkehrsaufkommen sei.


Bei einer Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss mit den 17 Stimmen von SPD, CDU, FDP, UWG, Die Linke für den nachstehenden Beschluss: