Sitzung: 28.05.2020 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: 152/20
Herr RM Widell beantragte, dass über jeden der 5 Punkte des Antrages einzeln abgestimmt würde.
Des Weiteren führte er nochmals seine Gründe für den Antrag aus.
Herr RM Schlenter schloss sich dem Antrag auf separate Abstimmung an. Er führte auch aus, warum die CDU-Fraktion dem Antrag in vielen Punkten zustimmen könne, wies jedoch darauf hin, dass man Punkt 3 im Ansatz
zustimmen könne, jedoch ausdrücklich keine Interesse habe, aktuell RWE-Aktien zu veräußern.
Herr RM Spies äußerte seine Verwunderung über die Anträge: das Grundstück sei nicht im Besitz der Stadt und es existiere bereits ein B-Plan. Ein neues Bebauungsplanverfahren hätte 2017 erfolgen müssen und nicht jetzt, wo der Investor schon Geld in das Projekt gesteckt habe. Ein neues B-Plan-Verfahren werde die Stadt viel Geld kosten, auch Schadensersatzansprüche und man wisse nicht, wie lange das Verfahren dauern würde.
Herr RM Borchardt gab an, ein neuer Bebauungsplan mache nur Sinn, wenn man wisse, wo man hin will/was man erreichen wolle. Solange dies nicht feststehe, mache ein neues Bebauungsplanverfahren keinen Sinn. In seinen Augen machen sowohl eine Kindertagesstätte im Rathaus Quartier als auch eine im Gebiet Patternhof Sinn.
Frau RM Leonhardt gab an, dass die Anträge den Eindruck erwecken würden, dass ein B-Plan schnell aufgestellt werden könne. Dies sei jedoch grundlegend falsch, da man bei einem Bebauungsplanverfahren das Ergebnis vorab nie wisse, sich daher das Verfahren über Jahre hinziehen könne. So lange wäre hier alles blockiert. Von daher sollten die Pläne des Investors in der nächsten Sitzung erst einmal vorgestellt und diskutiert werden. Zudem sollte auch die Politik das Gespräch mit dem Investor suchen, bevor man eine Chance für Eschweiler vertun würde
Herr RM Kempen wies auf einen Widerspruch hin: der Investor habe im September seine Pläne vorgestellt und angegeben, er würde 70 Mio. Euro investieren, da sich das Projekt sonst nicht amortisieren werde. Keine 8 Monate später habe er sein Invest um 30 Mio. Euro reduziert.
Herr RM Göbbels verwies auf die Stellungnahme der FDP-Fraktion, welche auf der Homepage der FDP einzusehen sei. Die Grundlage für die Unterstützung des Projektes sei das Entwicklungskonzept von 2017 gewesen. Die jetzige Planung sei jedoch weit davon entfernt. Die jetzige Planung sei weder schön, noch erstrebenswert, hier fehle Qualität. Daher sei ein neuer Bebauungsplan richtig.
Herr RM Widell führte aus, ein Investor sei solche Probleme gewohnt. Seit der Investor und damit auch die Planung gewechselt haben, sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen dieses Projekt. Ein neuer Bebauungsplan hätte bereits 2017 in Angriff genommen werden müssen.
Frau RM Leonhardt gab an, dass es hier nicht um die Vergangenheit sondern um die Zukunft ginge und man das Invest nicht zerstören solle.
Herr RM Schlenter führte aus, ein Bebauungsplanverfahren würde Transparenz, Bürgerbeteiligung und Klarheit, auch für den Investor, bringen.
Herr Kamp erläuterte, dass eine Abkehr vom jetzigen Bebauungsplan zum Schaden der Stadt sei: die Stadt sei nicht Eigentümerin und der Kauf des Areals sei damals unter der Voraussetzung geschehen, dass die Stadt einen gültigen Bebauungsplan für das Gebiet habe.
Ein neues Verfahren könnte dazu führen, dass der Investor das Areal wieder verkaufen würde.
Zum Thema Schadensersatzansprüche könnte zum jetzigen Zeitpunkt noch keine umfassende rechtliche Einschätzung vorgenommen werden.
Nach eingehender,
kontroverser Diskussion beantragte Herr RM Widell, dass einzeln über die
im Antrag beschriebenen Punkte abgestimmt werden soll.
Diesem Antrag stimmte der
Ausschuss einstimmig zu.
Daraufhin wurde über die einzelnen Punkte wie folgt abgestimmt:
1.)
Der
Rat der Stadt Eschweiler beschließt, für die weitere Planung des so genannten
„Rathaus-Quartiers ein förmliches Bebauungsplanverfahren einzuleiten bzw. einen
neuen Bebauungsplan aufzustellen. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
unverzüglich die nötigen Schritte einzuleiten.
Abstimmung:
JA:
7 Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP
NEIN:
12 Stimmen von SPD, Linke, UWG
2.)
Bereits
getätigte Grundstücksgeschäfte zwischen der Stadt und Investor sind unter
Hinweis auf die in der Beschlussvorlage 091/19 vereinbarten aufschiebenden
Bedingung rückgängig zu machen, da die neuen Planungen des Investors
gravierend von den im damaligen
Veräußerungsbeschluss festgehaltenen Voraussetzungen („Einkaufszentrum mit
mehrgeschossigem Wohngebäude“…) abweichen.
Abstimmung:
JA:
1 Stimme Bündnis 90/Die Grünen
NEIN:
18 Stimmen von SPD, CDU, FDP, UWG , Linke
3.)
Sollte
der jetzige Investor sein Vorhaben nicht weiterverfolgen, so prüft die
Verwaltung in Absprache mit dem Grundstückseigentümer,
- ob ein neuer Investor gewonnen werden kann,
- ob die Stadt die Grundstücke im Planbereich selber
erwerben kann
- und ob hierfür Fördermittel aus der
Städtebauförderung von Land und/oder Bund beantragt werden können. Es ist
auch zu prüfen, in wieweit der
Grunderwerb über den Verkauf von RWE-Aktien (mit-) finanziert werden kann.
Abstimmung:
JA: 6 Stimmen von CDU und
Bündnis 90/Die Grünen
NEIN: 12 Stimmen von SPD, UWG
und Linke
Enthaltungen: 1 FDP
4.)
Das
Vorhaben, im Plangebiet eine Kindertagesstätte zu errichten, wird nicht weiter
verfolgt. Stattdessen ist nachträglich eine Kita in die Planung für das neue
Wohngebiet „Südlich Patternhof“ zu integrieren.
Abstimmung:
JA: 1 Stimme Bündnis 90/Die
Grünen
NEIN: 17 Stimmen von SPD,
UWG, CDU, Linke
Enthaltungen: 1 FDP
5.)
Sollte
die Ratsmehrheit dennoch eine Weiterführung der Planung auf Grundlage des alten
Bebauungsplanes festhalten, so macht der Rat ebenso wie bei allen
Entscheidungen über Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan auch bei der
Entscheidung über den Bauantrag des Investors von seinem Rückholrecht Gebrauch
und zieht die Entscheidung über diesen Bauantrag an sich.
Abstimmung:
JA: 1 Stimme Bündnis 90/Die
Grünen
NEIN: 18 Stimmen von SPD,
CDU, FDP, UWG und Linke
Der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen wurde mit Mehrheit abgelehnt!