Beigeordneter Kaever berichtete, dass auch die Mai-Steuerschätzung die dramatische Situation und Entwicklung der Finanzsituation der Städte und Gemeinden deutlich mache. Die Steuereinnahmen insgesamt würden in diesem Jahr um rund 100 Mio. € einbrechen. Trotz der Gegenbewegung in 2021 blieben die Steuereinnahmen auch dann noch ca. 50 Mrd. € hinter der Vor-Corona-Prognose zurück. Im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2019  werde im Zeitraum 2020-2024 von einem Steuer-Minus von insgesamt 316 Mrd. € ausgegangen. Besonders die Ertragsausfälle bei der Gewerbesteuer, der Beteiligung an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie der Vergnügungssteuer würden sich in 2020 auf schätzungsweise rund 11,5 Mio. € summieren. Darüber hinaus würden sich im gesamten Haushaltsplan weitere Ertragsverschlechterungen in Höhe von ca. 2 Mio. € ebenso wie corona-bedingter Mehraufwand ergeben. Diese Haushaltsverschlechterungen würden sich nach aktuellen Schätzungen auf rund 15 Mio. € addieren. Festzuhalten sei, dass sich die finanzielle Dramatik der kommunalen Haushalte nicht nur in 2020 darstellen werde, sondern auch direkte Auswirkungen auf den Finanzausgleich Land/Stadt und Stadt/StädteRegion mindestens in den beiden nächsten Jahren habe. Erleichterungen für die Kommunen (keine Nachtragshaushalte, keine Haushaltssicherungskonzepte, erleichterte Aufhebung des Rahmens für Liquiditätskredite, erleichterte überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen, keine Haushaltssperre durch Stadtrat) seien bisher nur formeller Natur gewesen. Die corona-bedingten Mindererträge/Mehraufwendungen würden im Haushaltsplan isoliert als außerordentliches Ergebnis im Jahresabschluss dargestellt und als „Bilanzierungshilfe“ aktiviert. Finanziert würde dies über Kredite und aufgelöst in Form von linearen Abschreibungen über einen Zeitraum von 50 Jahren. Demnach würden die Kommunen mit der finanziellen Entwicklung alleine gelassen. Derzeit liege ein Vorschlag für einen kommunalen Schutzschild in einer Größenordnung von 57 Mrd. €, jeweils hälftig finanziert von Bund und Ländern, vor. Dieser solle a) als Soforthilfe zur Kompensation vor allem der Gewerbesteuerausfälle in 2020 (12 Mrd. €) und b) als kommunale Altschuldenhilfe (45 Mrd. €) eingesetzt werden.

 

Auf Nachfrage von RM Widell erläuterte Beigeordneter Kaever, dass aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die städt. Haushaltswirtschaft nicht nur Eschweiler, sondern nahezu allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein Haushaltssicherungskonzept drohe.

 

Auf die Nachfragen von RM Schlenter erklärte Beigeordneter Kaever, dass durch die vorgesehene Bilanzierungshilfe der Corona-bedingten Schäden und die Möglichkeit der Abschreibung über 50 Jahre zwar keine bilanzielle Überschuldung drohe, eine substanzielle finanzielle Unterstützung seitens des Landes NRW würde aber bisher nicht geleistet.

Mit Stand 18.05.2020 belaufe sich der Stand der aufgenommenen Liquiditätssicherungskredite auf rd. 72,6 Mio. €; der zulässige Höchstbetrag liege bei 90 Mio. €. Zu dem Sachverhalt der aufwandsmindernden Inanspruchnahme des Kommunalen Versorgungsrücklagenfonds gebe es noch keinen neuen Sachstand.

 

Auf die Nachfrage von RM Göbbels zu dem in der Presse veröffentlichten Stand der Gewerbesteuereinnahmen führte Beigeordneter Kaever aus, dass die Erträge aus Gewerbesteuer zum 18.03.2020 einen Stand von rd. 27,4 Mio. € auswiesen und somit der geplante Ansatz der Gewerbesteuererträge bereits überschritten war. Aktuell belaufe sich der Stand auf rd. 23,74 Mio. €. Dabei seien die bisher vorliegenden Corona-bedingten Anpassungen auf Gewerbesteuervorauszahlungen bereits berücksichtigt.