Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 26

Die von Herrn

Bürgermeister Bertram

und Herrn/Frau

Ratsmitglied Bündgens

am

28.04.2020

 

 

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.

 

Dringliche Entscheidung

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Er stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklung zu (Anlage1 der Verwaltungsvorlage).

 

  1. Er stimmt den Flächengrößen sowie der auf Grundlage der erläuterten Berechnungsmethode ermittelten Verteilung der Wertverhältnisse zu.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der AGIT, der StädteRegion Aachen sowie der weiteren beteiligten Kommunen das Regionalplanänderungsverfahren einzuleiten.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

28.04.2020

 

 

 

gez. Bertram

 

gez. Bündgens

 

 

 


Auf Nachfrage von RM Widell erläuterte Hr. Kamp die Entwicklung der Quotierung, wie sie auch in der Sitzungsvorlage 080/20 (Seite 3) dargestellt wird.

 

Außerdem erläuterte Beigeordneter Kaever auf Nachfrage von RM Göbbels, dass der Aachener Dezernent Hr. Dr. Sicking neben einer grundsätzlichen vertraglichen Regelung, auch auf eine sondervertragliche Vereinbarung bezüglich der Verrechnung des Gewerbesteueraufkommens auf die Flächen bestanden habe.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: