Sitzung: 18.05.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 080/20
Die von Herrn |
Bürgermeister Bertram |
|
und Herrn/Frau |
Ratsmitglied Bündgens |
|
am |
28.04.2020 |
|
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.
Dringliche Entscheidung |
Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:
Der Rat der Stadt
Eschweiler fasst folgende Beschlüsse:
- Er
stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen
Gewerbeflächenentwicklung zu (Anlage1 der Verwaltungsvorlage).
- Er
stimmt den Flächengrößen sowie der auf Grundlage der erläuterten
Berechnungsmethode ermittelten Verteilung der Wertverhältnisse zu.
- Er
beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der AGIT, der StädteRegion
Aachen sowie der weiteren beteiligten Kommunen das
Regionalplanänderungsverfahren einzuleiten.
Datum |
Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A. |
Unterschrift Ratsmitglied |
28.04.2020 |
gez. Bertram |
gez. Bündgens |
Auf Nachfrage von RM Widell erläuterte Hr. Kamp die Entwicklung der Quotierung, wie sie auch in der Sitzungsvorlage 080/20 (Seite 3) dargestellt wird.
Außerdem erläuterte Beigeordneter Kaever auf Nachfrage von RM Göbbels, dass der Aachener Dezernent Hr. Dr. Sicking neben einer grundsätzlichen vertraglichen Regelung, auch auf eine sondervertragliche Vereinbarung bezüglich der Verrechnung des Gewerbesteueraufkommens auf die Flächen bestanden habe.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: