1.    Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht der aus dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler West (ISTEK Eschweiler-West) hervorgegangenen Maßnahmen wird als Grundlage für die erforderlichen Programmanträge in den Jahren 2020 – 2027 beschlossen.

 

2.    Für die in der Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage beschriebenen Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West wird der Bezirksregierung Köln ein Programmantrag für die Aufnahme dieser Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm 2020 vorgelegt.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: