Sitzung: 18.03.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 026/20
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 13.
Änderung des Flächennutzungsplans – Östlich Hehlrath – (Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3
zur Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: