Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt  dem Rat der Stadt Eschweiler die als Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage beigefügten „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ rückwirkend zum 01.01.2020 zu beschließen.

 


Beigeordneter Kaever  erläuterte, dass sich Änderungen bei den zuschussberechtigten Personen ergeben hätten. Aus diesem Grund sei die Ziffer 1.2 der Richtlinie neugefasst worden. 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: